Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von 269,88 € aus § 611 BGB zu. Die Beklagte ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung auch für das Vertragsjahr vom 11.10.2016 bis 11.10.2107 zu zahlen. Das Vertragsverhältnis ist nicht durch …
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