Die barbarische Vorgehensweise von Verbraucherschützern zeigt Wirkung.
Über das Internet gewinnen sie ihre Opfer und benebeln sie mit absichtlich falsch zusammengestellten Informationen, eine fällige Forderung bei der Lorraine Media GmbH einfach nicht zu bezahlen, wenn überhaupt dann vielleicht 50 Euro.
Hierfür präsentieren sie eine „Handvoll“ Urteile die sie auf geheimnisvolle Weise in die Hände bekommen haben, um Haß und Gewalt zu schüren, angehende Models aufzustacheln, die Lorraine Media GmbH in der Öffentlichkeit aktiv zu diskreditieren und die so aufgebrachten Menschen in die Irre zu leiten.
Ein in die Irre geführter Kunde der Modelsweek ist das nächste Opfer.
Nach der Gehirnwäsche durch fiese Propaganda der Verbraucherschützer stürzt er sich ins Verderben.
Vor Gericht wird alles ausgepackt was es im Internet zu lesen gibt oder was man meint verstanden zu haben. Um anzufechten soll man behaupten man hätte nicht gewusst, dass es etwas kostet. Leider wurde X-Fach darüber aufgeklärt und alle Vertragspartner haben diese Tatsache mit mehrfacher Unterschrift auch noch bestätigt.
Aber nein, wir glauben den Märchen, Übertreibungen und Halbwahrheiten die von den heiligen Verbraucherschützern gepredigt und von mainstreamverseuchten Journalisten in TV und Presse weiterverbreitet werden.
Jeder halbwegs gelehrte Jurist kann die Vorwürfe, die der Lorraine Media GmbH gemacht werden nicht mehr guten Glaubens vortragen. Immer mehr Lügen werden verbreitet und obwohl wie hier der Kunde mehrfach in Kenntnis gesetzt wurde behauptet er, dass er sich über die Kostenpflicht einer Leistung nicht im Klaren sei. Man kann erkennen, dass nicht nur im Internet sondern auch vor Gericht gelogen wird.
Wie sehr hier an die im Internet verbreiteten Lügen geglaubt wird kann der Begründung des Urteils abgelesen werden,
Die erklärte Anfechtung ist ohne Erfolg.
Keine arglistige Täuschung.
Keine Sittenwidrigkeit.
Stempel drauf und alles bezahlen, zzgl. laufender Zinsen, den eigenen Rechtsanwalt und die Anwälte der Lorraine Media GmbH plus Gerichtskosten.
Bedanken können sich die Opfer bei Verbraucherschützern und anderen Lügnern, Brandstiftern und Rufmördern die im Internet übelste Kritik und falsche Tatsachen über die angebliche „Betrügerfirma“ Lorraine Media GmbH als sogenannte „Abzocker“ verbreiten.
Und noch bevor man den Missstand, wie Verbraucherschützer gegen eine Firma wettern als „fake news“ bezeichnet, die Wahrheit findet man in der Kopie der Urteilsbegründung des AG Wiesbaden 91 C 994/17.
Man sollte auf dem Boden der Tatsachen bleiben, Betrüger brauchen nicht betrügen, denn Verbraucherschützer legen genügend Menschen herein, Menschen die Hoffnung, Träume und Glauben an eine Karriere hatten, die ihnen durch Verbraucherschützer zerstört wurde.
Bleiben sie vorsichtig, agressive Verbraucherschützer finden sie im Internet, sie beraten ihre „Opfer“ und freuen sich, wenn diese anschliessend in die Mühlen der Justiz geraten. Vielleicht springt ja mal wieder ein Urteil dabei heraus, was die Verbraucherschützer der Öffentlichkeit vorführen können.