Durch Zahlungsunwilligkeit hat es ein Fotomodel geschafft den regulär fälligen Anzeigenpreis von 537,50 € auf 916 € zu erhöhen. Ein Paradebeispiel mit Kostenfestsetzungsbeschluss welches für sich spricht.
Amtsgericht Hann.Münden 3 C 290/15
Durch Zahlungsunwilligkeit hat es ein Fotomodel geschafft den regulär fälligen Anzeigenpreis von 537,50 € auf 916 € zu erhöhen. Ein Paradebeispiel mit Kostenfestsetzungsbeschluss welches für sich spricht.
Amtsgericht Hann.Münden 3 C 290/15