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Anzeigenvertrag als Fotomodell ist kein Verbrauchervertrag!
Die Lorraine Media GmbH hat einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung aus dem mit “Gewerblicher Daueranzeigenauftrag zur selbstständigen/beruflichen Tätigkeit als Model” überzeichneten Vertrag in Höhe von 658,50 €.
Der Vertrag über die Erstellung und Publizierung derAnzeige ist unstreitig zustande gekommen, wie sich auch aus der von der Beklagten unterzeichneten Vertragsurkunde vom 17.11.2019 ergibt. Dort ist das hier begehrte Entgelt von
658,50 € vereinbart worden.
Dieser Vertrag ist auch wirksam.
Urteil im Namen des Volkes AG Solingen 10 C 217/20 vom April 2021