Die Lorraine Media GmbH hat ihre Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag erfüllt!

Ausweislich der Geschäftsbedingungen (AGB) der Modelsweek hat sich der Vertrag um die Laufzeit von 12 Monaten verlängert unter Bezugnahme auf Buchstabe “h” der AGB der Lorraine Media GmbH aus Berlin.

Der Preis für die Vertragsverlängerung .beläuft sich auf 399,00 € und wurde bislang durch das Model als Auftraggeber nicht beglichen. Der Anspruch auf die Klageforderung ergibt sich vorliegend aus dem abgeschlossenen
Anzeigenvertrag in Verbindung mit § 631 Abs. 1 BGB.

Kurz gesagt muss der Betrag für die Verlängerung bezahlt werden. Hinzu kommt eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € aus § 288 Abs. 5 BGB, weil die Auftraggeberin mit dem Anzeigengeschäft einen Unternehmervertrag nach § 14 BGB abgeschlossen hatte.

Was aber noch viel schlimmer ist und in den Medien gerne verschwiegen wird ist das die Beklagte als unterliegende Prozesspartei gemäß § 91 Abs. 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Sie bezahlt also alle Gerichtskosten, die Anwälte kommen auch noch dazu, so dass sich der Betrag um weiter 600 Euro auf dann über 1.000 Euro erhöht. Das wird gerne verschwiegen betrifft immer nur Anzeigenkunden die glauben was in den Medien berichtet wird und das ist immer häufiger nicht richtig.

Wir stellen hier eine Kopie des Urteils (AG Marienberg 4 C 293/21 vom 30.08.2021) über einen Modelsweek Anzeigenvertrag zur objektiven Prüfung bereit. Bilden sie sich Ihre Meinung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Modelsweek kündigen? *