Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO.
Auf eine Anfechtung des Vertrages kann der Beklagte sich hier nicht berufen. Es ist bereits nicht ersichtlich, auf welche Gründe die Anfechtung gestützt werden soll. Dass ein Irrtum des Beklagten oder eine Täuschung durch die Klägerin vorgelegen haben, wird nicht substantiiert dargelegt oder unter Beweis gestellt.
Ein Widerrufsrecht steht dem Beklagten ebenfalls nicht zu. Der Beklagte hat bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer gehandelt. Der Beklagte ist den Vertrag in der Absicht eingegangen, künftig als Fotomodell tätig zu werden. Hierbei handelt es sich um eine selbstständige berufliche Tätigkeit. Dem steht nicht entgegen, dass der Beklagte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Schüler gewesen ·ist. Als Unternehmer steht dem Beklagten allerdings kein Widerrufsrecht zu.
Selbst wenn man davon ausginge, dass ihm ein solches zugestanden hätte, wäre dieses erloschen, da die Klägerin mit der Ausführung des Vertrage’s begonnen hat und der Beklagte hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.
Dass der Vertrag nach § 138 Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 BGB aufgrund von Sittenwidrigkeit oder dem Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nichtig ist, ist nicht ersichtlich. Diesbezüglich trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast, dass hier ein Verstoß gegen die guten Sitten vorgelegen hat, ist bislang nicht dargelegt. Auch ist derzeit ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung derzeit nicht substantiiert dargelegt, auch da die Klägerin diverse Angebote vorgelegt hat, aus denen sich ergibt, dass die geforderte Vergütung für die Fotografien vergleichbar ist mit den Angeboten und Forderungen anderer Fotografen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist daher abzulehnen.
Kostenloser Download der Entscheidung des PKH-Antrages AG Idar-Oberstein 301 C 393/21 hier.
Was soll denn das, der Staat soll das alles bezahlen wir haben ein Recht auf Casting und der Staat hat genug geld für alles warum soll der Bürger das ganze bezahlen?