Amtsgericht Bremen nicht 600 Euro sondern 398 plus 237 Euro!

Amtsgericht Bremen erkennt den Anspruch auf Zahlung für die erbrachte Leistung an. Zusätzlich ist auch noch ein Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von 237,50 ergangen, so dass der Beklagte über 600 Euro an die Lorraine Media GmbH zahlen muss.

Ein Wechselbad der Gefühle.

Hunderte von Gerichten haben bereits zugunsten der Modelsweek geurteilt. Wenn auch nur ein einziges Urteil gegen die Lorraine Media GmbH gefällt wird nehmen windige Verbraucherschützer dieses zum Anlass, ahnungslose Kunden in aussichtslose Prozesse zu treiben, weil sie die Öffentlichkeit derart verstellt informieren und ein Teil der Menschen diesen unseriösen Berichterstattern Glauben schenkt.

Dort heißt es:

„Andere Gerichte haben bereits gegen Lorraine Media geurteilt. So hielt das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 27. Januar 2017, Az. 16 C 282/16) den von der Lorraine Media GmbH geltend gemachten Vergütungsanspruch in Höhe von knapp 600 Euro für sittenwidrig. Der betroffene Verbraucher musste lediglich 50 Euro für die von dem Unternehmen gefertigten Fotos zahlen – und das obwohl die Widerrufsfrist schon abgelaufen war.“

Das aber hunderte Gerichte zugunsten der Lorraine Media GmbH entschieden haben, dass wird mit Absicht verheimlicht, um die Menschen aufzuhetzen und ins offene Messer zu schicken. Sobald ein hoher Schaden entstanden ist freut sich der Verbraucherschützer, denn er kann nicht rechnen.

766 Gerichtsverfahren, davon
764 Urteile zugunsten der Lorraine Media GmbH
2 Urteile gegen die Lorraine Media GmbH

Die Chance einen Gerichtsprozess zu verlieren liegt damit bei 99,7%

Für einen Verbraucherschützer ist das Grund genug mangelhafte Urteile mit äußerst fragwürdigen Begründungen an seine große Glocke zu hängen, um Hass und Gewalt im Internet zu schüren und die Menschen in die Irre zu führen.

Laden sie hier kostenlos das Urteil des Amtsgerichts Bremen herunter und konsultieren sie einen Rechtsanwalt, der sie über die tatsächliche Situation aufklärt. Jemand der ihre Interessen wahr nimmt und keinen Verbraucherschützer der sich gern wichtig tut, solange er die Reaktionen der sich ansammelnden Betroffenen völlig unterschätzt.

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