Auch als Mutter darf man mit Gewinnerzielungsabsicht unternehmerisch tätig werden.
Weiteres Urteil zum Erlöschen und dem Nichtvorhandensein eines vermeintlichen Widerrufsrechts.
In einem Fall vor dem bayerischem Amtsgericht in Fürth ging es um eine Mutter die ihre Tochter vermarkten wollte und ihren Vertrag noch am gleichen Tag gekündigt hatte.
Hierzu beauftragte Sie bei der Berliner Werbeagentur Lorraine Media einen gewerblichen Daueranzeigeauftrag zur selbständigen/beruflichen Tätigkeit als Model.
Die Mutter hatte diesen Vertrag im eigenen Namen als Auftraggeberin unterschrieben und lediglich vereinbart, dass in der Anzeige ihre Tochter als Person abgebildet werden soll. Die Mutter ist daher unzweifelhaft für den Vergütungsanspruch der Klägerin passivlegitimiert, ohne dass es unter diesen Umständen auf die Frage der Zustimmung eines weiteren Erziehungsberechtigten ankommt.
Die Lorraine Media GmbH hatte den Vertrag auch unstreitig erfüllt. Die betreiberin der Modelsweek hat insoweit unwidersprochen vorgetragen, 81 Lichtbilder gefertigt und vereinbarungsgemäß eine Auswahl auf der Internetseite www.models-week.de veröffentlicht zu haben. Das konnte auch überprüft werden.
Es handelt sich dabei nicht um einen Verbrauchervertrag im Sinne des § 355 BGB, die Mutter handelte nämlich nicht als Verbraucherin, sondern ausweislich des Vertragstextes mit beruflicher bzw. gewerblicher Gewinnerzielungsabsicht. Dies ergibt sich nicht nur aus der Überschrift des Vertrages als „gewerblicher Daueranzeigeauftrag zur selbständigen/beruflichen Tätigkeit als Model“, sondern auch aus den weiteren Umständen, nämlich der Laufzeit des Vertrages von mindestens 12 Monaten sowie der Veröffentlichung der Bilder auf professionellen Internetseiten wie www.models-week.de, www.castingzeitung.de und www.modelzeitung.de.
Sollte die Mutter keinen unternehmerischen Vertrag eingegangen sein, dann wäre das Widerrufsrecht auch gemäß § 356 Abs. 5 BGB erloschen, weil es sich um ein Werk in digitaler Form handelt.
Dieses Urteil kann überprüft werden und steht hier kostenlos zum Download bereit.