Wer als Fotomodell Aufträge sucht kann nur gewerblich handeln denn schon der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil am 8.6.1967 Aktenzeichen IV 62/65 und auch im Verfahren VI R 5/06 v. 14.06.07 festgestellt das jede Tätigkeit als Fotomodell eine gewerbliche Tätigkeit ist. Als Unternehmer nach BGB §14 stehen den handelnden überhaupt keine Verbraucherrechte zu. Diese Tatsache haben inzwischen viele Gerichte bestätigt und nun auch in Nordrhein-Westfalen.
So entschied kürzlich das AG Hattingen mit Az. 11 C 59/19
wörtlich:
„Die Beklagte ist, obwohl sie in dem Auftragsformular angab,
Hausfrau zu sein, nicht
Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB. Die Beklagte ist bei Vertragsschluss gewerblich tätig geworden. Sie gab die Fertigung von Modelfotos und die Veröffentlichung zum Zweck der Vermittlung von Model-Verträgen zum Zweck der Generierung von Einnahmen in Auftrag.“
Am besten sind sie vorsichtig, denn häufig berichten Medien einseitig und falsch, um sie in eine Falle zu locken, damit sie am Ende nicht nur 600 € sondern noch zusätzliche 600 € für Anwälte, Zinsen, Bearbeitungsgebühren und Verfahrenskosten zahlen müssen.
Eine derartige Auseinandersetzung dauert mehrere Jahre und führt am Ende zur totalen Frustration die sie sich sparen können. Fiese Verbraucherschützer lachen sich letztlich kaputt, wenn sie 1.200 € verlieren und über Jahre im falschen Glauben abgekämpft alles verlieren was ihnen die Propaganda der renommierten Medien erzählt hat um sie zu verwirren.
Laden sie sich hier kostenlos die Wahrheit herunter.
Lassen sie sich damit von Freunden und ehrlichen Menschen beraten damit sie nicht auf falsche Tatsachen hereinfallen. Es ist für uns nicht mehr glaubwürdig, dass eine angeblich unseriöse Agentur in über 10 Jahren hunderte von Gerichten überzeugt, Tausende Fotojobs ermöglicht und das so eine Agentur auch noch eine Abzocke sein soll.
Es ist schon traurig wie u.a. Verbraucherschützer und Journalisten versuchen, Kunden zu manipulieren und sie mit idiotischen Ratschlägen dazu bewegen, Schulden und Gerichtsverfahren zu provozieren. Es klappt, so zum Beispiel bei dem Schuldner Martin, er muss nun in Haft weil er an die Medien geglaubt hat. Wörtlich heisst es:
„Martin muss ins Gefängnis …… Noch blöder, dass sie einen Mann an ihrer Seite hat, der seine Schulden nicht mehr in den Griff bekommt. Martin muss ins Gefängnis. Sechs Monate ist Manja nun auf sich gestellt.“ Sie können die Hetzjagd der Medien an diesem Beispiel des Portals „Der Westen“ festmachen, nachdem der Schuldner alles hinter sich hat ziehen die Medien über die Menschen her.