Urteil November 2021: Model muss nur die Hälfte zahlen!

In einem neuerlichen Urteil wurde eine Anzeigenkundin der Lorraine Media GmbH verurteilt 337,00 Euro an die Firma Lorraine Media GmbH zu zahlen.

Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Im Netz kusieren verschiedene Versionen dieser Verurteilung. Jedoch nutzen Medien und Verbraucherschützer die unerfahrenheit der Kunden aus, um diese unvollständig und damit falsch zu informieren. Immer wieder heisst es der betroffene Kunde müsse nur die Hälfte zahlen.

Aber das ist nicht die ganze Wahrheit, denn weiter unten im Urteil steht auch das der Anzeigenauftraggeber bereits die andere Hälfte vorher bezahlt hat.

Nur wer genau aufpasst erfährt hier was das bedeutet. Zitat “Die Beklagte hat auf die Rechnungen 337 EUR gezahlt, insofern ist der Anspruch von 675,00 EUR gemäß § 362 BGB erloschen.”

Die Beklagte hat somit 337,00 Euro gezahlt und muss jetzt noch den Rest in Höhe von 337,00 Euro zahlen
, das bedeutet sie muss insgesamt 675 Euro zahlen. Damit ist es aber nicht getan, denn hinzu kommen noch die Kosten für Anwälte, Zinsen und die Gerichtskosten womit sich die Summe auf einen Betrag über 1.000,00 Euro summiert. Diese Kosten werden den Kunden durch das Gericht mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss zusätzlich auferlegt.

Hier erhalten Sie kostenlos den vollständigen Wortlaut des Urteils.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Modelsweek kündigen? *