Die Beklagte trat mit Vehemenz im Internet vor allem in sozialen Medien auf und heizte die sich dort gesammelten Modelle ziemlich ein. Sie rief zu Widerruf auf, glaubte an die Hilfe von Rechtsanwälten und machte auch noch Widerspruch und Einspruch im Gerichtsverfahren. Das alles half nichts. Schnell bemerkte die Lorraine Media GmbH das es sich hier um eine Person handelt, die nicht daran interessiert ist eine gütliche Einigung zu finden, so das am Amtsgericht Buxtehude in einem besonders schnellen Tempo Klage eingereicht wurde.
Die Beklagte verbreitete noch 2 Tage vor ihrer Verurteilung in den sozialen Medien das sie Recht habe und nicht verurteilt werden würde – leider kam es anders. Da half auch keine Entschuldigung durch die Schwester das die Tochter angeblich einen Corona-Test gemacht habe. Der Trick mit der Corona-Ausrede half ihr nicht.
Inzwischen sind alle Posts und Kommentare von ihr auf Facebook verschwunden, die Verurteilung kam und verdoppelt nun die Kosten für den abgeschlossenen Anzeigenauftrag, Kosten die sie nicht bezahlen wollte, weil ihr eine kleine Horde von „Mitbetroffenen“ zugejubelt hat.
Wir raten sich eine eigene Meinung zu bilden und sich nicht auf fremde zum Teil anonyme Profile im Internet zu verlassen, die ihnen erzählen wollen das es sich bei den bekannten Verträgen nur um reine Abzocke oder Betrug handeln würde. Das ist nicht der Fall, davon können Sie sich hier kostenlos überzeugen. Sie können damit einen echten, ehrlichen Rechtsanwalt befragen der ihnen nicht das Geld aus der Tasche nehmen möchte und sie auf einen falschen, riskanten Klageweg locken will, um sich gegen ihr Interesse zu bereichern.
AG Buxtehude 31 C 492/20