Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern?

Verbraucherschützer sind keine edlen Übermenschen.

Sie haben häufig eine zweifelhafte Rechtsansicht und unterdrücken Wahrheiten die ihnen nicht in den Kram passen. Nicht selten berichtet die Presse über derartige Machenschaften.

Unter dem Titel „Schützt uns vor Verbraucherschützern!“ schreibt die Frankfurter Allgemeine und auch die Welt holt aus und fragt „Wer schützt uns vor den Moralisten?

Was hat das mit den Modelsweek Kündigungen zu tun, denn Fotomodelle sind in Wirklichkeit keine Verbraucher?

Ja, so sehen es viele doch auch Verbraucherschützer suchen händeringend nach Kontakt zu Fotomodellen, weil das Leben eines Verbraucherschützers in aller Regel langweilig ist und deshalb greifen Verbraucherschützer und Verbraucherschützerinnen dieses Thema auf. Den Verbraucherschützern ist es egal wie die objektive Rechtslage ist. Sie verbreiten eine eigene, weltfremde Rechtsansicht die Sie mit einzelnen Urteilen bestätigt haben wollen und dabei wird auch gern auf einzelne Urteile in Sachen Models-Week Bezug genommen.
Auch das von einer Verbraucherzentrale in völliger Verkennung der ganz überwiegend entgegenstehenden Rechtsprechung im Bundesgebiet bejubelte Urteil des Amtsgericht Bad Homburg 2 C 1645/17(15) vom 18.01.18 bestätigt sogar, dass eine sachliche Prüfung die Wirksamkeit der Lorraine Media GmbH Anzeigenverträge ergibt.

Wie ein Jahr zuvor beim Amtsgericht Bremen 16 C 282/16 vom 27.01.17 fällt auf, dass sich die Urteilsbegründung auf einen einzelnen Satz beschränkt.

Das ist nur damit zu erklären, dass die Richter in Bremen und Bad Homburg offensichtlich damit überfordert waren, in einer rechtstaatlich gebotenen Weise einfach neutral geltendes Recht anzuwenden.

Statt dessen werden emotionale Gefühlsausbrüche in juristisch klingende Kurzformeln verpackt und z.b. in Bad Homburg offen Recht gebeugt, da § 287 ZPO nur die Schätzung der Höhe von Schadensersatzsprüchen eröffnet, von denen bei den Zahlungsansprüchen aus Verträgen keinerlei Rede sein kann.

Dies ist den Richtern in Bad Homburg entweder bekannt, dann beugen Sie Recht oder unbekannt dann sind sie ungeeignet bzw. damit überfordert, ein Richteramt anders als in der dritten Welt oder Unrechtsstaaten üblich auszuüben.

Das Gefährliche ist, dass es einige Opfer der Verbraucherschützer gibt, die sich darauf verlassen und am Ende ein fürchterliches Risiko eingehen, bei dem neben den Kosten für eine Fotoanzeige der Lorraine Media GmbH auch noch Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Verfahrenskosten, Zinsen und Bearbeitungszuschläge bezahlet werden müssen. Letztlich zahlen sie mehr als 1.000 €, weil Sie vor Verbraucherschützern nicht geschützt werden.

Eine Hand voll Urteile kommt gegen knapp Eintausend Urteile nicht an wenn man sich hier und anderswo im Internet umschaut. Es gibt hundertfache Gerichtsentscheidungen, bei denen zahlungsunwillige Auftraggeber zu recht verurteilt wurden, vertragliche Pflichten einzuhalten zu denen auch die pünktliche Zahlung des Anzeigenpreises gehört.

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