4 jähriges Verfahren abgeschlossen – AGB der Lorraine Media GmbH

Die AGB der Lorraine Media GmbH wurden vorliegend nach § 305 ff. BGB auch wirksam in den Vertrag einbezogen. Auf dem Auftragsformular wurde explizit und unter visueller Hervorhebung auf die der Rückseite des Formulars abgedruckten AGB hingewiesen.

Das Auftragsformular wurde von der Beklagten auch unterschrieben. Hinreichend substantiierte Anhaltspunkte, die gegen eine Unwirksamkeit der AGB-Klauseln sprechen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.

Die Zahlung für Modelsweek war bereits am 18.07.2013 fällig. Das Verfahren dauerte fast 4 Jahre und erst am 09.02.2017 durch das Amtsgericht Braunschweig 112 C 925/16 verkündet.

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