Bei der Tätigkeit eines Fotomodells handelt es sich grundsätzlich um eine selbstständige berufliche Tätigkeit und nicht um einen Verbraucher.
Trotzdem versuchen die Unternehmer und Unternehmerinnen sich als Verbraucher zu tarnen um die öffentlichen Kassen zu plündern. Nicht das Verbraucherzentralen sich immer häufiger dazu hinreißen zu lassen ureigene Unternehmerinteressen zu vertreten, nein selbst studierte Rechtsanwälte werden immer dreister und versuchen durch Prozesskostenhilfeanträge Honorare für die Verteidigung von Unternehmern aus der Staatskasse abzuzocken.
Zitat aus dem Gerichtsbeschluss:
“Der Beklagte hat den Vertrag nicht wirksam widerrufen. Unabhängig von den weiteren streitigen Fragen zwischen den Parteien zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sowie dem fristgerechten Eingang eines Widerrufs, welchen der Beklagte nicht beweisen kann, steht dem Beklagten mangels Verbrauchereigenschaft schon kein Widerrufsrecht zu.”
Ein besonders krasses Beispiel aus Münster. Lesen Sie hier mit welchen Methoden Unternehmer versuchen das Geld hilfsbedürftiger Bürger zu erschleichen (AG Münster 7 C 486/18).