Kostenreduzierung wenn man Einspruch zurück nimmt!

Verbraucherzentrale: Willkommen in der schönen Model-Welt!

Es wird immer skurile Entscheidungen geben. Nun bemühen sich die Gerichte die Menschen davon zu überzeugen den Einspruch zurück zu nehmen, weil mit derartigen Handlungen nur eines steigt: Die Kosten!

Es gibt nicht mehr viel zu interpretieren.

“Der Vertrag dürfte nicht wirksam widerrufen worden sein. Dem Beklagten stand kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da er bei Abschluss des Vertrags als Unternehmer i.S.d. §14 BGB gehandelt haben dürfte, weil die vertraglich geschuldete Online-Anzeige seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit als Model dienen sollte”.

Gleich danach erging auch das Urteil.

Natürlich wieder in Hamburg, wo Verbraucherschützer das Geld für Unternehmer investieren, um sie in aussichtslose Prozesse zu verwickeln!

“Dort wird auch deutlich das wer ohne Kenntnis des Vertragsinhalts einen Vertrag unterzeichnet, kann sich nicht im Nachhinein auf seine fehlenden Sprachkenntnisse berufen.”

AG Hamburg vom 07.11.2019 35a C 193/19
AG Hamburg Hinweisbeschluss 35a C 193/19

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