Kein Verbrauchergeschäft
Der Zinsanspruch folgt aus den § 286 Abs. 1,288 Abs. 2 BGB. Es liegt kein Verbrauchergeschäft vor. Ausweislich des als Anlage K1 vorgelegten Vertrages handelte es sich um einen gewerblichen…
Der Zinsanspruch folgt aus den § 286 Abs. 1,288 Abs. 2 BGB. Es liegt kein Verbrauchergeschäft vor. Ausweislich des als Anlage K1 vorgelegten Vertrages handelte es sich um einen gewerblichen…