In einem neuerlichen Urteil wurde eine Anzeigenkundin der Lorraine Media GmbH verurteilt 337,00 Euro an die Firma Lorraine Media GmbH zu zahlen. Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung …
WeiterlesenSchlagwort: Vertrag
Seit Oktober neue Zeiten, neue Verträge
Kein Widerrufsrecht mehr, auch wenn man kein Unternehmer ist. Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB setzt voraus, dass ein Verbraucher beteiligt ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Nach Auffassung des Gerichtes war Zweck der Erstellung der Fotokartei eine, …
WeiterlesenMindestvertragslaufzeit Verlängerungsklausel ist zulässig
Mindestvertragslaufzeit Amtsgericht Köln 121 C 106/16 IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr. d. d. GF. Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: gegen Beklagte, hat das Amtsgericht Köln im vereinfachten Verfahren gemäß …
WeiterlesenAuch Leistung nicht „äußerst mangelhaft“ erbracht!
Amtsgericht Mönchengladbach 11 C 22/16 IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr. d. d. Gf. Sabine Goertz, Hauptstraße 117, 10827 Berlin, Klägerin, Prozessbevollmächtigter: gegen Beklagten, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte hat das Amtsgericht Mönchengladbach im vereinfachten Verfahren …
WeiterlesenAmtsgericht Minden 22 C 299/15
22 C 299/15 Verkündet am 29.09.2015 Amtsgericht Minden IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, gesetzl,vertr.d.GF. 10827 Berlin, Prozessbevollmächtigter: gegen Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt hat das Amtsgericht Minden auf die mündliche Verhandlung vom 29.09.2015 durch die Richterin …
WeiterlesenAmtsgericht Saarbrücken 124 C 80/10
Amtsgericht Saarbrücken Verkündet am: 05.01.2011 Aktenzeichen: 124 C 80/10 (06) Urteil Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit der Firma Lorraine Media GmbH vertr. d. d. GF Sabine Goertz, Hauptstraße 117, 10827 Berlin Geschaftszeichen: Prozessbevollmlchtlgter: gegen Rechtsanwaft hat das Amtsgertcht …
WeiterlesenAmtsgericht Hamburg-Altona 314A C 353/07
Amtsgericht Hamburg-Altona URTEIL Im Namen des Volkes Geschäfszeichen-Nr.: 314A C 353/07 I.orraine Media GmbH. Hauptstr. 117 10827 Berlin, Rechtsanwälte Tatbestand Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Entscheildungsgründe Der Einspruch der Beklagten …
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