Das Amtsgericht Mühlheim hat sich mit einem Anzeigenvertrag der Modelsweek befasst und vor wenigen Tagen ein Urteil gesprochen:
Die Ausreden und Begründungen von Fotomodellen werden immer fantasievoller. Hier ging man inzwischen soweit, dass Online-Anzeigen überhaupt kostenlos sein sollen und derartige Verträge als sittenwidrig eingestuft werden sollen.
Das Gericht kann den Vorstellungen nicht folgen:
„Mit der Argumentation der Beklagten müssten Verträge über die Veröffentlichung einer Anzeige bei „Immoscout“, „Autoscout“ u.s.w. ebenso sittenwidrig sein, da in diesen Fällen der die Anzeige aufgebende Inserent die Fotos der jeweiligen Immobilien oder Fahrzeuge sogar selbst fertigt und einstellt.“
Eine Kopie des Urteils können Sie hier kostenlos AG Mülheim 12 C 396/18 herunterladen