Urteil vom 10. April 2018 gewerblicher Modelanzeigenauftrag

Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gewerblicher Modelanzeigenauftrag

Anders als bei Verbrauchergeschäften werden zwischen Unternehmern geschlossene Anzeigenaufträge mit 9% über dem Basiszins verzinst.

Die Klägerin hat ihre Klage schlüssig begründet. Sie hat, wie vereinbart, die Anzeige mit vom Beklagten, einem Fotomodell, ausgesuchten Fotos ab 22.8.17 veröffentlicht. Der Betrag ist nach Buchstabe f Satz 1 der vereinbarten AGBs fällig.

Der Kunde erteilte der Lorraine Media GmbH den Auftrag, eine digitale Fotoserie anzufertigen und als Fotowerbeanzeige zu Erwerbszwecken ausschließlich im Internet zu veröffentlichen. Diese Dienstleistung kann nur gewerblichen Hintergrund haben, denn wozu sollte jemand eine solche Werbeanzeige und dann noch zu einem Preis von 598 Euro schalten, dass macht er doch nur wenn er sich davon erhofft entsprechende Aufträge als Model zu erhalten und nicht um als Verbraucher seinen schönen Gürtel der Öffentlichkeit zu zeigen….

Das Urteil des AG Augsburg 72 C 643/18 Modelsweek können Sie im Download kostenlos einsehen.

 

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