In einem neuen Urteil vom Oktober 2020 kommt das nächste Gericht zum Urteil (AG Marbach 3 C 198/20): Nein, kein Widerrufsrecht bei Modelsweek verträgen.
Die verwendete Widerrufsbelehrung ist einwandfrei, weil der sofortigen Vertragsdurchführung zugestimmt wird. Sie enthält den Hinweis, dass das Widerrufsrecht mit der Zustimmung zur sofortigen Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist entfällt.
Der Vertrag ist nicht der Sittenwidrigkeit nach §138 zuzuordnen.
Es wurde ausnahmsweise von einer Verbrauchereigenschaft ausgegangen. Das Widerrufsrecht ist jedoch gemäß §§ 356 Abs. 5, 312 f Abs. 3 BGB durch Zustimmung zur sofortigen Ausführung des Vertrages noch vor Beginn des Ablaufs der Widerrufsfrist erloschen.