Verlängerungsklausel im Anzeigenvertrag ist mit Blick auf § 309 Nr. 9 BGB wirksam
Verlängerungsklausel Die vereinbarte Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des ersten bzw. jeweils laufenden Jahres entspricht den Vorgaben des § 309 Nr. 9 lit. c) BGB. Das Amtsgericht Plettenberg kam…