Auch eine Kündigung hilft nicht um die Zahlung für einen Anzeigenvertrag zu verweigern. Aktuelle Feststellung vom Amtsgericht Hannover:
Die Klägerin hat gegen die Beklagte den geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die Veröffentlichung der digitalen Werbeanzeige, in der die Beklagte als Model vorgestellt wird. Die hier für das 2. Vertragsjahr (26.1.2020 bis 26.1.2021) in Höhe von 399 € geforderte Vergütung ist nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien geschuldet. Die Parteien haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags vom 26.1.2019 vereinbart, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und der Preis für die weiteren Vertragsjahre 399 € pro Jahr beträgt. Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vertrages hat die Beklagte nicht erhoben. Auch ist nicht ersichtlich, dass der Vertrag vor Ablauf des hier gegenständlichen Zeitraumes aufgehoben oder durch Kündigung beendet wurde.