Anzeigenauftrageber besitzen bei Verwendung bestimmter Erklärungen in Kombination mit 6 unterschiedlichen Formulare kein Widerrufsrecht, weil ihnen dann keine Verbraucherwiderrufsrechte zustehen.
Bei der Lorraine Media GmbH gelten seit einiger Zeit keine Verbraucherwiderrufsrechte mehr, denn es gibt über 100 verschiedene Vertragsversionen und unterschiedliche meist schriftliche Erklärungen der Anzeigenkunden. So Urteilte im August 2022 das AG Kleve:
Entweder handeln die Auftraggeber als selbständiges Model – und damit als Unternehmer:in im Sinne von § 14 BGB – oder sie täuschen der Lorraine Media GmbH wahrheitswidrig eine Unternehmereigenschaft vor.
Verbraucherschützende Vorschriften finden dann keine Anwendung, wenn der Vertragspartner des Unternehmers bei Abschluss des Vertrages wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftritt und dadurch einen gewerblichen Geschäftszweck vortäuscht, das hat der Bundesgerichtshof bereits rechtskräftig entschieden:
BGH, Urteil vom 22.12.2004 – VIII ZR 91/04 = ZIP 2005, 357, 358
Urteil AG Kleve 30 C 42/22 vom 16.08.2022
Mit der Rechtsauffassung liegt das AG Kleve nicht allein. Zuvor haben bereits unzählige Gerichte eine gleiche Auffassung vertreten. Vergleichen Sie AG Halle Westfalen 2 C 51/16, AG Stuttgart 9 C 276/16, AG München 142 C 8150/16, AG Geilenkirchen 10 C 370/17, AG Wiesbaden 91 C 994/17, AG Franfurt am Main 31 C 2410/17, AG Hamburg-Altona 316 C 270/17, AG Mühlheim 12 C 396/18, AG Bremen 16 C 150/20, AG Königstein 21 C 446/20, AG Herford 12 C 314/20, AG Schwarzenbek 2 C 170/20, AG Kaufbeuren 6 C 448/20, AG Gelsenkirchen 204 C 29/20, AG Bremen 16 C 150/20, AG Jever 5 C 43/21, AG Kiel 106 C 169/21, AG Wolfratshausen 8 C 115/21, AG Duisburg-Ruhrort 32 C 184/21, AG Krefeld 1 C 108/21, AG Marienberg 4 C 293/21, AG Fürth 310 C 613/21 usw.
Achtung: Pfändung durch Lorraine Media GmbH – was jetzt zu tun ist!
Ich habe gerade selbst festgestellt, dass auf meinem Konto eine Pfändung der Lorraine Media GmbH liegt – und das, obwohl die Firma gar nicht mehr existiert! Nach einigem Recherchieren habe ich herausgefunden, was wirklich dahintersteckt und was man jetzt tun kann:
1. Die Lorraine Media GmbH gibt es nicht mehr! Die Firma wurde 2025 aus dem Handelsregister gelöscht und ist vermögenslos. Das bedeutet: Man kann weder an Lorraine Media zahlen noch Dokumente dorthin schicken. Alle Forderungen wurden vor der Löschung an verschiedene Inkassounternehmen oder neue Gläubiger abgetreten.
2. Was passiert mit meiner Pfändung? – Wenn du bereits gezahlt hast, ist die Pfändung erledigt. – Falls noch Forderungen offen sind (meist unter 500 Euro), wurden diese an neue Gläubiger übertragen. Nur an diese darfst du jetzt noch zahlen – alles andere ist unwirksam!
3. Wer ist jetzt mein Ansprechpartner? – Die Lorraine Media GmbH gibt keine Auskünfte mehr. – Nur die neuen Gläubiger (meist Inkassobüros) können dir sagen, ob und was du noch zahlen musst. – Es gibt keine zentrale Stelle – die neuen Gläubiger melden sich bei dir und müssen sich ausweisen.
4. Warum dauert alles so lange? Die neuen Gläubiger müssen sich erst beim Titelgericht eintragen lassen. Das kann sehr lange dauern, besonders bei kleinen Forderungen oder wenn sich deine Daten (z. B. durch Umzug oder Namensänderung) geändert haben.
5. Was kannst du jetzt tun? – Forderungen nur mit den neuen Gläubigern klären! – Falls eine alte Pfändung auf deinem Konto liegt: Fordere deine Bank schriftlich mit Frist zur Löschung auf! – Reagiert die Bank nicht? Kündige das Konto und eröffne ein neues bei einer anderen Bank. Die Lorraine Media GmbH kann dort nicht mehr vollstrecken, da sie nicht mehr existiert.
Also nochmal: Die Lorraine Media GmbH existiert nicht mehr. Alle offenen Forderungen wurden an neue Gläubiger oder Inkassounternehmen übertragen. Nur diese sind jetzt zuständig! Kläre alles direkt mit ihnen und lass dich nicht mehr verar….en!