Rechtliche Beratung führt so manchen Lorraine Media Kunden zum Wahnsinnnach §104!
Immer wieder bemerkt man das die Sitten in unserem Land verrohen. Durchaus möglich das ein Mandant nicht zahlungsfähig ist und man ihn am liebsten in die Insolvenz schicken würde. Leider kostet das aber Geld und meistens ist es teurer als einen vereinbarten Vertrag zu erfüllen.
Da denkt sich so manch ein Rechtsanwalt man könne die Mandantschaft dahingehend beraten sich bürgerlich für Tod erklären zu lassen. Mit anderen Worten, einfach zum Gericht gehen und sagen ich hab sie nicht mehr alle. Wenn das anerkannt wird braucht man nichts mehr zu bezahlen, das ist das Ziel. So geschehen vor dem Amtsgericht Halle (AG Halle 2 C 51/16):
„Es ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte bei Vertragsschluss gemäß § 104 BGB geschäftsunfähig gewesen wäre. Soweit später eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde, ändert dies nichts daran, dass der Beklagte nicht beweisen
konnte, sich bei Abschluss des Vertrages in einem die freie Willensblldung ausschließenden Zustand befunden zu haben.“
Ist es nicht unfassbar, welche juristischen Ratschläge und Einwendungen angebracht werden, um einen vereinbarten Betrag nicht zahlen zu müssen?