Sittenwidrigkeit § 138 BGB

§ 138 Modelsweek nicht sittenwidrig

Endlich hat sich ein Gericht mit dem Thema Sittenwidrigkeit befasst. Nach langer Propaganda durch das Internet hat Lorraine Media es geschafft, dass sich einmal ein Richter aus Frankfurt mit dem Thema befasst.

Die geschlossene Vereinbarung ist auch nicht nichtig gemäß § 138 BGB. Ein auffälliges Missverhältnis ist keineswegs gegeben, denn der Beklagte übersieht, dass die einheitlich berechnete Leistung der Klägerin nicht nur die Lichtbildanfertigung umfasste, sondern auch die Schaltung der Anzeige nebst Bannerwerbung und Weiterleitung von Interessentenanfragen. Das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 26.01.2017 -16 C 282/16 betraf daher einen ersichtlich andersgelagerten Sachverhalt.

Das vollständige Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main kann man hier einsehen.

One comment on “Sittenwidrigkeit § 138 BGB

  1. Die Methoden von Lorraine Media sind sehr wohl sittenwidrig, da jungen Menschen flach gemacht werden. Ihre Eignung als Model wird nicht überprüft. Es geht nur um das schnelle Kassieren. Der sittenwidrige Aspekt ist die Nichtgewährung des Widerrufsrechts.

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