Amtsgericht Bremen erkennt den Anspruch auf Zahlung für die erbrachte Leistung an. Zusätzlich ist auch noch ein Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von 237,50 ergangen, so dass der Beklagte über 600 Euro an die Lorraine Media GmbH zahlen muss. Ein Wechselbad der …
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