Lorraine Media entkräftet Vorwürfe!

Keine Unwirksamkeit, keine arglistige Täuschung, keine Anfechtung möglich, Verträge sind nicht sittenwidrig nach § 138, kein Wucher, kein Widerruf, keine zusätzliche Freigabe erforderlich § 640, keine Zustimmung des Vaters erforderlich, da Lorraine Media keine Verträge mit Minderjährigen schlisst, sondern mit …

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